Private Krankenkassen und Beihilfestellen erstatten in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Im Einzelfall hängt dies jedoch davon ab, was Sie vertraglich mit Ihrer Versicherung vereinbart haben. Daher ist es vor Beginn einer Therapie wichtig zu klären, ob und in welchem Umfang (Höhe der Kosten, Anzahl der Sitzungen) Ihre Krankenkasse bzw. Beihilfestelle eine Psychotherapie übernimmt. Lassen sich wenn möglich schon einmal Antragsunterlagen zukommen.
Mein Honorar richtet sich nach der offiziellen „Gebührenordnung für Psychotherapeuten“ (GOP). Demnach kostet eine Einzelsitzung (50 Minuten) in der Regel 153,00 Euro (GOP Ziffer 870, 3,5-facher Satz). Es können zusätzliche Kosten, z.B. für die Auswertung von Testdiagnostik, Biografische Anamnese (Voraussetzung für Therapie) und telefonische Konsultationen hinzukommen.
Für alle diesbezüglichen Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und bin Ihnen bei der Antragstellung selbstverständlich gerne behilflich!
Im Falle das der Vertrag mit Ihrer privaten Krankenkasse keine psychotherapeutische Leistung beinhalten sollte oder es für Sie Gründe gibt, nicht über die gesetzliche Krankenkasse abzurechnen, haben Sie auch die Möglichkeit die Kosten selbst zu übernehmen.
Mein Honorar richtet sich nach der offiziellen „Gebührenordnung für Psychotherapeuten“ (GOP). Demnach kostet eine Einzelsitzung (50 Minuten) in der Regel 153,00 Euro (GOP Ziffer 870, 3,5-facher Satz). Es können zusätzliche Kosten, z.B. für die Auswertung von Testdiagnostik, Biografische Anamnese (Voraussetzung für Therapie) und telefonische Konsultationen hinzukommen.
Die Kostenübernahme für eine Therapie erfolgt über die Heilfürsorge. Bitte bringen Sie zum Erstgespräch eine Überweisung/ Kostenübernahmeerklärung von Ihrem Truppenarzt mit.
Für alle diesbezüglichen Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und bin Ihnen bei der Antragstellung selbstverständlich gerne behilflich!
Psychologische Beratungen, Coachings oder Paartherapien sind in der Regel von Ihnen selbst zu zahlen, da es sich hierbei nicht um krankheitswertige Probleme handelt und somit die Krankenkassen nicht zuständig für die Kostenübernahme sind. Die Abrechnung erfolgt in diesen Fällen in Anlehnung an die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (153,00 Euro / Sitzung).
Falls Sie Fragen haben, informiere ich Sie gerne!
Bitte beachten Sie, dass eine Kostenübernahme durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung in meiner Privatpraxis leider nicht möglich ist. Behandlungen über das Kostenerstattungsverfahren biete ich derzeitig nicht an.